Evaluierung des Arbeitsplatzes – We did it!

Vielen Arbeitgebern ist die Verpflichtung zur Evaluierung eines Arbeitsplatzes gar nicht bewusst. Unabhängig davon wie viele Beschäftigte das Unternehmen hat (§§ 3-7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).

Wussten Sie das?

„ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen.“ – Arbeiterkammer

Im Zuge der Evaluierung werden sowohl physische als auch psychische Belastungen für die Mitarbeiter unter die Lupe genommen.

Was wird ermittelt? Unter anderem die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte, der Einsatz von Arbeitsmitteln, die Art der Tätigkeiten und der Aufgaben sowie auch besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer.

Aber alles wäre sinnlos ohne im Anschluss geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Gefahren festzulegen und für die Umsetzung zu sorgen.

Wir, von RAAB & RAAB führten gemeinsam mit ERHART Coaching & Consulting KG in mehreren Schritten solch eine Evaluierung durch. Erstaunliche Übereinstimmungen, wie wir diverse Dinge als Belastung empfinden, wurden festgestellt.

Nächste Woche gibt es einen Bericht über die erarbeiteten Lösungen für den Störfaktor Lärm.

Dran bleiben! 🙂