Immer wieder hören wir von verschiedenen Datenaffären. Aufgrund der Digitalisierung (unter anderem) sind Daten das Gold des 21. Jahrhunderts. Jeder hat das Recht auf Information und Auskunft seiner verwendeten Daten!
Eigentlich betrifft uns das gar nicht – und irgendwie doch sehr. Eine Umstellung im Umgang mit Daten wird nämlich nicht nur den großen Konzernen sondern uns allen verordnet!
Was bisher geschah: 1995 wurde die erste Datenschutz-Richtlinie von der EU beschlossen. 2000 wurde das erste Datenschutzgesetz veröffentlicht. 16 Jahre später wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlassen und ein Jahr später neu beschlossen.
Alles neu macht der Mai! Ab 25. Mai 2018 wird die DSGVO mit einer massiv verstärkten Mannschaft seitens der Behörde überprüft und allenfalls mit sehr hohen Strafen geahndet.
Was ändert sich?
- Keine DVR-Meldungen (Datenverarbeitungsregister-Meldungen) mehr bei der Datenschutzbehörde
- Stattdessen nachträgliche Kontrolle durch die Datenschutzbehörde
- verstärkte Verantwortung liegt beim Unternehmen selbst
- es gibt Prüfungen durch die Behörde
- weitaus höhere Geldstrafen
- Datenschutzbeauftragter notwendig, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens umfangreichere Verarbeitung umfasst (Daten zur regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen oder sensiblen Daten)
- ausführlichere Informationspflichten
Die DSGVO betrifft also jedes Unternehmen, das nur in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten erfasst oder verarbeitet – Quelle: WKO
Wir bereiten uns schon seit Monaten intensiv vor, und finden, dass das zusätzlich verordnete „Aufräumen“ vielleicht gar nicht so schlecht ist! 🙂